Die Ausbildung auf dem Lehrweg setzt eine Lehrstelle bei einem Arzt voraus. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt und die kantonalen Ärztegesellschaften geben Auskunft, welche Ärzte Lernende ausbilden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird das eidg. Fähigkeitszeugnis erteilt.
Ausbildungsbeginn: 22. August 2011
Auf dem Lehrweg ist es möglich, parallel zur Ausbildung (= BM 1) die Berufsmatur an der Berufsmaturitätsschule Zürich (BMZ) mit Gesundheitlich-Sozialem Schwerpunkt zu erlangen. Voraussetzung: die BM wird vom Lehrmeister unterstützt. Die Lernende meldet sich direkt bei der Berufsmaturitätsschule Zürich zur Aufnahmeprüfung an.
Nach der Ausbildung (= BM 2) kann die Berufsmatur im Vollzeitstudiengang während eines Jahres oder im Teilzeitstudiengang während 2 Jahren erworben werden.